Übungsleiterverlängerung (C-Trainer)

Die Verlängerung der Übungsleiterlizenz erfolgt durch DSB ggf. wird durch den BLSV verifiziert. Hierfür muss die Teilnahme an einem vom Ausbildungsreferenten des BSB anerkannten Lehrgang nachgewiesen werden. Dieser Lehrgang muss innerhalb von 4 Jahren ab Prüfungsdatum absolviert werden. Weiterhin ist ein aktueller Erste-Hilfeschein (nicht älter als zwei Jahre) notwendig.

Inhaber von A- und B-Trainer-Lizenzen müssen nur für diese Lizenz Fortbildungslehrgänge absolvieren. Nach Anerkennung des Fortbildungslehrgangs und Verlängerung der Lizenz durch den Deutschen Schachbund ist die verlängerte A- bzw. B-Trainer-Lizenz beim BLSV/BSB einzureichen, der dann ohne Weiteres auch die C-Trainerlizenz verlängert. Letzteres ist im Hinblick auf die Förderung durch die Vereinspauschale notwendig.

Eine Verlängerung des Übungsleiterscheins erfolgt deshalb auch nur gegen Einsendung des abgelaufenen bzw. ablaufenden Übungsleiterscheins im Original bzw. gegen Abgabe einer entsprechenden Verlusterklärung. Weiterhin ist eine aktuelle Erklärung zum Datenschutz und zum Ehrenkodex abzugeben.

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