Die Kaderstrukturen/Kaderdefinitionen im Nichtolympischen Spitzensport werden ab 2026 bundeseinheitlich über alle Sportarten angepasst. Dem Landeskader (LK) werden Athlet*innen zugeordnet, die sich bisher aus dem vom Landesverband benannten D1-D4-Kader rekrutiert haben.
Als Grundlage für die Benennung der Landeskader (LK) einschließlich des Nachwuchskaders 2 (NK 2 / bisher D/C-Kader) ist das zukünftige Anforderungsprofil für bundeseinheitliche Kaderkriterien im Nachwuchsleistungssport des DOSB heranzuziehen.
Der Spitzenverband erstellt die verbandsspezifischen Kaderkriterien anhand der DOSB Rahmendefinition und stimmt diese mit dem DOSB ab. Die verbandsspezifischen Kaderdefinitionen, die im Strukturplan zu verankern sind, müssen Mindestanforderungen berücksichtigen.
Der LK bildet die erste offizielle Stufe im Kadersystem mit finanzieller Förderung. Darauf aufbauend werden Athlet*innen aus dem LK mit besonderer Spitzensportperspektive in den NK2 berufen, um in zentrale Maßnahmen des Spitzenverbands integriert zu werden. Die Festlegung der jeweiligen bundeseinheitlichen Kriterien für den LK und NK2 erfolgt im Sinne der Richtlinienkompetenz zwingend durch ein Fachgremium des Spitzenverbandes, das durch den Spitzenverband definiert wird und in das Landestrainer*innen (sofern vorhanden) oder andere Leistungssportverantwortliche der Landesfachverbände einbezogen werden sollten. Der LK und der NK2 werden in einem transparenten und dokumentierten Verfahren auf Grundlage der bundeseinheitlichen Kriterien des Spitzenverbandes benannt. Die Sichtung der LK liegt in der organisatorischen Verantwortung des Landesfachverbandes, sollte aber stets in Kenntnisnahme des Spitzenverbandes erfolgen. Die Berufungszeiträume des LK und NK2 sollen idealerweise mit dem der Bundeskader synchronisiert sein, es sei denn, zwingende sportfachliche Gründe stehen dem entgegen. Die Umsetzung dieses Anforderungsprofils sowie die Anwendung bundeseinheitlicher Landeskaderkriterien wird durch den DOSB (u.a.) im Rahmen der regionalen Zielvereinbarungsgespräche / Regionalgespräche begleitet und fließt in die aktuell gültige neue Rahmenrichtlinie zur Förderung des Nachwuchsleistungssports ein.
Was bedeutet es für die BSJ
Die grundlegende Message des DSB ist „potentiell schwächere rauszunehmen“ und den Landesverbänden transparente Möglichkeiten mitzugeben. Zukünftig gibt es ein überwiegend wertungsbasiertes System. Es kann Ausnahmen (z.B. zeitbasiertes Kriterium, dass die Leistung nicht abgerufen werden kann) mit ausdrücklicher Genehmigung des Referenten für Leistungssport geben. Die Vorgaben des DSB sind niedrig angesetzt und werden bei uns im LV bereits durch höhere Kriterien (Ergebnisse Landesmeisterschaften, Trainerbewertung, …) weitestgehend umgesetzt. Es wird auch niemand automatisch in den BSJ-Kader aufgenommen, nur weil er die Wertungszahl erreicht hat.
Der zukünftige Landeskader ist auf das Alter bis 14 Jahre begrenzt. Die BSJ wird darüber hinaus eine weitere schachliche Förderung für die betroffenen Spieler/innen aus dem ehemaligen D3/D4-Kader anbieten.
Nachfolgend die geplanten neuen Stufen ab 2026
- Talentkader
- Landeskader (wird an den DSB gemeldet)
- Kaderanschlussförderung
Um in die Kaderanschlussförderung zu gelangen, ist eine bisherige Aufnahme im BSJ-Kader sowie der Besuch von mindestens 2 Kaderlehrgängen in der laufenden Saison Voraussetzung.
Die aktuellen Kader gelten weiterhin bis zum Ablauf 09/2026. Im Juni 2026 werden die DWZ-Zahlen angehoben. Es ist noch nicht sicher, ob von der BSJ die Nominierungszahlen vorher oder danach (zeitliche Umsetzung) herangezogen werden.
Klaus Böse, Ref. f. Leistungssport BSB / BSJ
